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Mauer­werks­trocken­legung

Mauer­werks­trocken­legung

Mauer­werks­trocken­legung

Im Bereich Mauerwerkstrockenlegung bietet das OFI die komplette Expertise, von der Probennahme und Analyse des Objekts, Messung der Feuchte- und Schadsalz-Belastung bis hin zum Sanierungskonzept und der Überwachung. Durch unser Fachwissen können wir mit unserem interdisziplinären Team umfassende Pakete (Untersuchung – Ausschreibung – Bauaufsicht) anbieten, ohne externe Berater hinzuziehen zu müssen.

Wie nachhaltig ist Mauerwerkstrockenlegung?

Mauerwerkstrockenlegung ist eine wesentliche und nachhaltige Sanierungsmaßnahme. Durch den ständigen kapillaren Salzlösungskreislauf im Mauerwerk findet ein permanenter Zerstörungsprozess in den Mauern statt. Die hohe Komplexität der Mauerwerkstrockenlegung und häufige Fehlschläge in der Praxis machen vor Durchführung von nachhaltig angelegten Trockenlegungsprojekten eine umfangreiche Bauwerksdiagnose zwingend notwendig. Zudem unabdingbar sind ein detailliertes Sanierungskonzept und eine genaue Sanierungsplanung. Dies ist in Österreich in der ÖNORM B 3355 „Trockenlegung von feuchtem Mauerwerk“ geregelt.

Im Hinblick auf die langfristige Erhaltung des Altbaubestandes sowie auf die Reduktion der Wärmeleitfähigkeit des Mauerwerks ist dessen Trockenlegung erforderlich. Wichtig dabei: Solche Maßnahmen müssen technisch korrekt und gleichzeitig objektspezifisch kostenoptimiert durchgeführt werden, was in der Praxis nur selten der Fall ist. Bauschadenskosten, verursacht durch unwirksame oder unzureichende Trockenlegungsmaßnahmen, belaufen sich in Österreich auf ca. 50 Mio Euro pro Jahr. Ursachen dafür liegen in falscher Planung und ungenügender Ausführung sowie in inkorrekter Materialanwendung oder geringer Materialqualität. Lassen Sie eine Bauwerksdiagnose von fachkundigen und firmenunabhängigen Personen durchführen. Betrauen Sie unabhängige Experten mit Ausführungsplanung und -überwachung. Nur so kann ein positives und nachhaltiges Sanierungsergebnis erzielt werden!

 

Feuchte Mauern – Schneiden oder injizieren?

Feuchtes Mauerwerk ist immer wieder Thema, vor allem im Bereich Altbausanierung. Aufsteigender Feuchtigkeit kann man jedoch effektiv entgegenwirken. Zwei nach ÖNORM B3355 reglementierte Verfahren – das „Durchschneideverfahren“ und das „Injektionsverfahren“ – kommen bei nachträglicher Horizontalabdichtung häufig zum Einsatz. In vielen Fällen sind bei Sanierungsobjekten aber gleich mehrere Horizontalabdichtungsverfahren zielführend.

Da das mechanische Durchschneideverfahren einen konstruktiven Eingriff in die bestehende Bausubstanz darstellt, ist eine statische Berechnung unumgänglich. Insbesondere ist darauf zu achten, die Schnittlängen und Abdichtungsmaterialien individuell an die Objektgegebenheiten anzupassen. Grundsätzlich sollten nur Materialien eingesetzt werden, deren statische Kennwerte als auch ihre Dichtigkeit gegenüber kapillar aufsteigender Feuchtigkeit bekannt sind.

Kommt ein Injektionsverfahren zur Anwendung, wird je nach Gegebenheit mit flüssigen Injektionsmitteln oder mit Injektionscremen aus Silan und/oder auf Siloxanbasis gearbeitet. Ausschlaggebend dabei sind Kriterien wie der Durchfeuchtungsgrad des Mauerwerks, die Mauerdicke sowie Mauerwerksart und -zustand. Oberstes Gebot bei allen Verfahren ist und bleibt die genaue Erhebung des Istzustandes vor Sanierungsbeginn, die Beachtung aller Randbedingungen sowie eine sorgfältige Ausführung!

 

Verfahren zur nachträglichen Horizontalabdichtung

Die Zertifizierungsgrundlage OFI ZG 190 bezieht sich auf die Anwendung von Verfahren gegen aufsteigende Feuchtigkeit im Mauerwerk, die gemäß ÖNORM B 3355 definiert sind. Sowohl mechanische, elektrophysikalische, als auch Injektionsverfahren können zur nachträglichen Horizontalabdichtung verwendet werden. Durch die OFI ZG 190 werden diese Verfahren und deren Anwendung durch einen ausführenden Fachbetrieb einer Zertifizierung zugänglich gemacht.

Die von Akkreditierung Austria akkreditierte und notifizierte Zertifizierungsstelle OFI CERT hat die Qualitätsanforderungen, die ausführenden Betriebe nach OFI ZG 190 an jeder Baustelle zu erfüllen haben, überprüft. Dazu gehört unter anderem eine nachvollziehbare Dokumentation von vorbereiteten Arbeiten, der Nachweis einer einschlägigen Ausbildung der mit der Ausführung befassten Fachkräfte sowie der Einsatz von Produkten am neuesten Stand der Technik, die der ÖNORM B 3355 entsprechen. Um die Qualität langfristig zu garantieren, findet zu der Erstüberprüfung laufend eine Güteüberwachung, die sich aus Eigen- und Fremdüberwachung zusammensetzt, statt.

 

Mehr erfahren

Für alle, die ihr Wissen vertiefen möchten, empfehlen wir die Teilnahme an unseren OFI-Bauwerkserneuerung-Seminaren, sich sich mit „Mauerwerkstrockenlegung in der Praxis“ auseinandersetzen, und/oder die Lektüre von:

Balak, Michael / Pech, Anton (Hrsg.): Mauerwerkstrockenlegung. Von den Grundlagen zur praktischen Anwendung. (Sonderband Altbausanierung) Basel: Birkhäuser, 2017 (3. Auflage).

Geschäftsführer und Experte für Bauwerkserneuerung

Baurat DI Dr. Michael Balak
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