Unser Prüfangebot
- Organische Werkstoffe im Trinkwasserbereich gemäß ÖNORM B5014/Teil 1
- Zementgebundene Werkstoffe im Trinkwasserbereich gemäß ÖNORM B5014/Teil 2
- Gummiprodukte gemäß Elastomerleitlinie
- Kunststoffprodukte gemäß KTW Leitlinie (UBA Deutschland)
- Beschichtungen gemäß Beschichtungsleitlinie (UBA Deutschland)
- Schmierstoffe gemäß Schmierstoffleitlinie (UBA Deutschland)
- zementgebundene Werkstoffen im Trinkwasserbereich gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 347
- Vermehrung von Mikroorganismen auf Werkstoffen im Trinkwasserbereich gemäß EN 16421, früher DVGW-Arbeitsblatt W 270
UBA-Bewertungsgrundlage und ÜA-Zeichen
2019 hat sich einiges getan im Bereich der Regelungen für Trinkwasserkontaktmaterialien. Sowohl in Deutschland, als auch in Österreich wurde das Prinzip einer freiwilligen Tauglichkeitsprüfung um die Komponente gesetzlich verpflichtender Anforderungen erweitert. So hat das Umweltbundesamt in Deutschland (UBA) eine neue Bewertungsgrundlage für die Prüfung und Eignungsbestätigung von Bauteilen oder Materialien in Kontakt mit Trinkwasser veröffentlicht. Fast zeitgleich ist in Österreich eine Novelle der Neufassung der Baustoffliste 2015 in Kraft getreten, die vorsieht, dass Produkte in Kontakt mit Trinkwasser mit dem Einbauzeichen „ÜA“ gekennzeichnet sein müssen.