Alternative Energiegewinnung ist gefragt. Die Nachfrage nach Photovoltaik steigt stetig. Welche sinnvollen Möglichkeiten gibt es, direkt am Bauwerk Strom durch PV-Module zu produzieren? Wie lassen sich Solarpaneele in Gebäude integrieren – oder bei der Sanierung von Infrastruktur berücksichtigen? Wie lässt sich ein Doppelnutzen durch den Einbau von PV-Modulen erreichen? Das OFI-Bauwerkserneuerung-Seminar „Photovoltaik am und im Bauwerk“ liefert Antworten auf diese Fragen und bietet Vertreter*innen der Baubranche einen Einstieg in das Themenfeld Photovoltaik. OFI Expertin Gabriele Eder, TPPV Obmann Hubert Fechner und weitere Vertreter*innen aus der PV-Branche zeigen anhand von Beispielen die technischen Möglichkeiten der Integration in Bauwerke auf, und geben so eine Übersicht über aktuelle Einsatzmöglichkeiten der PV-Technologie.
Programm
16.00 Begrüßung
DI Dr. Michael Balak | OFI, Wien
16.15 Warum Photovoltaik zum Standard im Bauwesen wird
DI Hubert Fechner | Technologieplattform Photovoltaik Austria, Wien
16.45 Planung von PV-Anlagen – Ablauf und Herausforderungen
Andreas Dallinger, MSc | Nikko Engineering GmbH, Wien
17.15 Kaffeepause
17.45 Architektonische Gestaltungsmöglichkeiten mit BIPV – umgesetzte Beispiele
Ing. Christian Ulrich | ertex solartechnik GmbH, Amstetten
18.15 PV in der Architektur
Architekt Georg W. Reinberg | Architekturbüro Reinberg ZT GmbH, Wien
18.45 Innovative Photovoltaik-Anwendungen
Dr. Gabriele Eder | OFI, Wien
19.15 Abschließende Diskussion
Kosten
€ 280,00 (exkl. USt.)
Für OFI Mitglieder: € 260,00 (exkl. USt.)
Im Betrag inbegriffen sind die Seminarunterlagen in digitaler Form, Getränke und ein Imbiss.
Teilnahme- und Stornobedingungen
Die Rechnung erhalten Sie in der Woche vor Veranstaltungsbeginn. Spätere Anmeldungen können nach Rücksprache gerne berücksichtigt werden.
Das OFI behält sich das Recht vor, diese Veranstaltung bei zu geringer Teilnehmer*innenzahl abzusagen. Ein schriftliches Storno ist bis 2 Wochen vor
Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich. Bei späteren Absagen werden 50% und ab Tagungsbeginn 100% des Gesamtbetrages in Rechnung gestellt.
Die Stornogebühr entfällt bei Nennung einer Ersatzperson.